Marktsegmente
Die Börse Berlin hat zwei Marktsegmente, den Regulierten Markt und den Freiverkehr. Der Freiverkehr verfügt zudem über das Untersegment Berlin Second Regulated Market (BSRM).
Der Regulierte Markt
Der Regulierte Markt ist ein gesetzlich geregeltes Börsensegment und ist öffentlich-rechtlich organisiert. Das Verfahren der Zulassung von Wertpapieren zum Regulierten Markt ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren, die Zulassungsbedingungen sind durch das Börsengesetz, die Börsenzulassungsverordnung und das Wertpapierprospektgesetz geregelt.
Der Regulierte Markt entstand 2007 durch die Fusion von Geregeltem Markt und Amtlichem Markt. Die Zulassungsbedingungen zum Regulierten Markt ähneln den früheren Zulassungsbedingungen zum Amtlichen Markt.
Unternehmen, die ihr IPO am Regulierten Markt durchführen wollen, müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Seit drei Jahre existieren
- Eigenkapital von mindestens 1,25 Mio €
- Es müssen mindestens 10.000 Aktien begeben werden bei einem Streubesitzanteil von mindestens 25 %.
- Ein von der BaFin gebilligter Prospekt mit Angaben zu Bilanzen, Kapitalfluß, Gewinn und Verlust sowie den Geschäftsaussichten muss vorgelegt werden.
Nach erfolgter Zulassung bestehen Folgepflichten für den Emittenten wie z.B. die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und von Zwischenberichten. Kursrelevante Unternehmensnachrichten sind gemäß § 15 WpHG (Ad-hoc Publizitätspflicht) zu melden.
Unternehmen, die bereits an einem anderen regulierten Markt in Deutschland oder Europa gelistet sind, können ohne Zulassungsverfahren in den Regulierten Markt einbezogen werden sofern an diesem Markt Zulassungsvoraussetzungen und Melde- und Transparenzpflichten bestehen, die mit denen im Regulierten Markt vergleichbar sind.
Der Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein privatrechtlich organisiertes Segment der Börse Berlin. Rechtsgrundlage sind von der Geschäftsführung und vom Börsenrat erlassene Regularien. Die Handelsordnung regelt den Ablauf des Handels. Die Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Handel und die Einbeziehung von Wertpapieren zum Handel. Gegenüber dem Regulierten Markt bestehen deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen. Für die Einbeziehung von Aktien von Unternehmen, die bereits an einem anderen organisierten Markt oder multilateralen Handelssystem gehandelt werden, genügt ein Antrag mit Angaben zu Name und Sitz des Emittenten, Wertpapiergattung, ISIN oder Wertpapierkennummer, eine kurze Beschreibung des Unternehmensgegenstandes und die Benennung der Heimatbörse. Folgepflichten entstehen den Unternehmen nicht.
Für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bietet der Freiverkehr eine geeignete Plattform für den Börsengang. Die Zulassungsvoraussetzungen sollen im Interesse des Anlegerschutzes sicherstellen, dass das Unternehmen kapitalmarktfähig ist:
- Der Emittent muss in den letzten drei Jahren vor der Einbeziehung kontinuierlich dieselbe operative Geschäftstätigkeit betrieben haben.
- Das Eigenkapital des Emittenten muss mindestens EUR 500.000,00 betragen.
- Der Mindestnennbetrag der Emission von Aktien soll nominal EUR 250.000,00 betragen, der Nennwert der einzubeziehenden Aktien soll EUR 1,00 betragen.
- Die einzubeziehenden Aktien müssen ausreichend gestreut sein (Streubesitzanteil mindestens 20 %).
Der Emittent hat testierte Jahresabschlüsse und Zwischenberichte zu veröffentlichen. Ferner sind Veröffentlichungen im Sinne der §§ 30 b und 30 e des Wertpapierhandelsgesetzes vorzunehmen. Für in den Freiverkehr einbezogene Unternehmen gilt, dass kursrelevante Unternehmensnachrichten analog § 15 WpHG zu veröffentlichen sind.
Berlin Second Regulated Market (BSRM)
Der Berlin Second Regulated Market (BSRM) ist ein Teilsegment des Freiverkehrs und ebenfalls zivilrechtlich organisiert. Die elektronische Preisermittlung findet für Wertpapiere statt, die zu einem regulierten Markt im Sinne der MiFID zugelassen sind. Da die Wertpapiere bereits an einem anderen regulierten Markt im Sinne der MiFID zugelassen sind, können Investoren über die Heimatbörsen alle verfügbaren Informationen einsehen. Das wiederum führt dazu, dass der Berlin Second Regulated Market – obwohl ein Teilbereich des Freiverkehrs – europarechtlich als regulated market im Sinne der MiFID zu qualifizieren ist.
Das Trade Reporting erfolgt unter dem MIC (Market Identification Code) EQTB. Für Wertpapiere, die im öffentlich-rechtlichen Handelssegment Regulierter Markt zugelassen sind – dabei handelt es sich um ca. 35 deutsche Blue Chips – erfolgt das Trade Reporting unter dem MIC EQTA.
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