Börsenratswahl
Der Börsenrat ist das Organ deutscher Börsen, das die Regularien für die Börse erlässt und die Geschäftsführung der Börse bestellt und überwacht. Seine Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Handelsteilnehmer und Emittenten.
Die Börsenratswahl wird am 26. Januar 2023 stattfinden.
Die Zusammensetzung des Börsenrates und der Ablauf der Börsenratswahl werden durch die „Verordnung über die Wahl des Börsenrates" des Landes Berlin geregelt.
Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Börsenratswahl obliegt einem vom Börsenrat berufenen Wahlausschuss. Seine Entscheidungen werden an dieser Stelle bekannt gemacht.
Bekanntmachungen und Veröffentlichungen der Börse Berlin im Zusammenhang mit der Börsenratswahl stehen hier für Sie zum Download bereit:
- Wahlverordnung
- Berufung des Wahlausschusses
- Vorläufige Wählerlisten
- Änderungen der vorläufigen Wählerlisten
- Veröffentlichung der Wählerlisten
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Formular Wahlvorschläge
- Termine im Rahmen der Börsenratswahl
- Feststellung der endgültigen Wählerlisten
- Endgültige Wählerlisten
- Wahlergebnis
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